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Bauwesenversicherung

Bei der Bauwesenversicherung handelt es sich um eine Versicherungsdeckung, die jeder private Wohnhauserrichter ernsthaft ins Auge fassen sollte.

Eine Rohbaudeckung, die üblicherweise abgeschlossen wird und meist prämienfrei ist, deckt nur unter gewissen Voraussetzungen. So zB bei der Sparte Sturm, wo eine allfällige Leistung nur erbracht wird wenn das Gebäude bereits allseits umschlossen ist.

Auch die Meinung, dass die am Gewerk tätigen Professionisten eine Haftung haben und daher in allfällige Schadenfälle einzutreten haben, stimmt leider nur zum Teil bzw auch gar nicht.

Wer haftet wann wofür? Dachdecker, Spengler, Installateur, Fliesenleger? Wenn höhere

Gewalt im Spiel ist, haftet kein Gewerknehmer. Dies bedeutet, dass der Bauherr für den Schaden aufzukommen hat.

Die Lösung, um dieses Risiko zu versichern lautet: Bauwesenversicherung. Diese ist beinahe eine Allgefahrendeckung und schützt Sie nicht nur während der Bauphase, sondern auch für den zu vereinbarenden Zeitraum nach Fertigstellung zB bei Feuchtigkeit an den Wänden, wenn der Schadenverursacher nicht bekannt ist.

Die Suche nach dem Verursacher gestaltet sich oft schwierig: War es der Baumeister wegen schlechter oder mangelnder Isolierung? Oder handelt es sich um einen Fehler des Installateurs?

Daher unser Rat: Eine Bauwesenversicherung ist in jedem Fall, ebenso wie eine Rohbaudeckung, ein absolutes Muss für den privaten Hausbauer.

Auch eine entsprechende Bauherrenhaftpflichtversicherung sollte nicht fehlen.

Selbst wenn Sie alle Arbeiten an Handwerker vergeben haben, haften Sie neben den Auftragnehmern als Bauherr gegenüber geschädigten Dritten. Häufig vorkommende Schadenfälle sind hier die mangelhafte Absperrung der Baugrube und die mangelhafte Absicherung der Baustelle.

In der Folge sehen Sie einige Fotos zu einem Sturmschaden von einem Kunden im Jahr 2017. Dieser fand in der Bauwesenversicherung Deckung. In der Rohbaudeckung wäre dieser nicht gedeckt gewesen.

Die Prämien für eine Bauwesenversicherung sind moderat und richten sich nach der Gesamtbaukostensumme.

Für eine weiterführende Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung..

Hinweis zu mitversicherten Personen

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Kinder in der Privathaftpflicht- (Haushalt-) und in der Rechtsschutzversicherung üblicherweise mitversichert sind, so ferne und solange sie über keinen eigenen Haushalt bzw. kein eigenes regelmäßiges Einkommen verfügen. Eine allenfalls bestehende Unfallversicherung (Familienunfall) ist hier ebenfalls zu berücksichtigen.

 

Altersgrenzen, die auch ohne die vorher beschriebenen Voraussetzungen greifen können, sind das 15., 18., 19., 25. bzw. 27. Lebensjahr; unterschiedlich geregelt in den einzelnen Versicherungsbedingungen.

 

Falls Ihre Tochter/Ihr Sohn heuer diese Altersgrenze überschreitet, ist eine Prüfung Ihrer Versicherungspolizzen bezüglich der Mitversicherung dringend ratsam.

 

Um zu verhindern, dass dadurch eine Deckungslücke entsteht, bitten wir Sie diesbezüglich um Kontaktaufnahme.


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Auch im Jahr 2020 unterstützt das Maklerbüro Hofstätter den österreichischen Behindertensportverband.